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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Stadt Windischeschenbach

Sachgebiet 14: Bauwesen, Hoch- und Tiefbau, Bauhof

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Hauptstr. 34
92670 Windischeschenbach

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