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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
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Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.

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92318 Neumarkt i.d.OPf.