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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie ist momentan ein Besuch des Rathauses und des Bauamtes nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.

Wir bitten um Beachtung!

Hausanschrift

Rathausplatz 1
86663 Asbach-Bäumenheim

Postanschrift

Rathausplatz 1
86663 Asbach-Bäumenheim