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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Gemeinde Graben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
86836 Graben

Postanschrift

Rathausplatz 1
86836 Graben