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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 UhrPassamt auch nach Vereinbarung
Rentenanträge nur nach Vereinbarung
Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim
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