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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Ansprechpartner - Gemeinde Riedering

Einwohnermeldeamt

  • Zu finden in
    Gemeinde Riedering (Zimmer: 1)
    Sprechzeiten
    • Einwohnermeldeamt

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      15:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
Anzahl: 1