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Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit