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Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung

Beschäftigten, die unter den besonderen Kündigungsschutz fallen, kann nur gekündigt  werden,  wenn das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt hat.

Regierung der Oberpfalz

Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz, Organisation des Arbeitsschutzes, Kompetenzzentrum (W) „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“, Kompetenzzentrum (W) „Entgeltschutz in der Heimarbeit“

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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