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Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung

Beschäftigten, die unter den besonderen Kündigungsschutz fallen, kann nur gekündigt  werden,  wenn das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt hat.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Dezernat 1 – Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes

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