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Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen im Nichtfinanzsektor

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz im Nichtfinanzsektor haben, können Sie dies der zuständigen Regierung mitteilen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung

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