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Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Gemeinde Aschau a.Inn

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn

Postanschrift

Hauptstr. 4
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