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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
12:00 Uhr - 13:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn
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84544 Aschau a.Inn