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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1 u. 8
83435 Bad Reichenhall
Postfach 1164
83421 Bad Reichenhall