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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern

Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).

 

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet IV/3 - Untere Denkmalschutzbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Außerdem nach telefonischer Vereinbarung

Hausanschrift

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.