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Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste; Beantragung der Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen

Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste müssen einen Antrag auf Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen stellen, wenn die Einrichtungen öffentlich gefördert worden sind (z. B. Staat, Kommune).

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen

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