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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Markt Fürstenzell

SG 11.1 - Leitung Bürgerbüro: Friedhof, Kindergärten, soziale Angelegenheiten, Datenschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Hausanschrift

Marienplatz 7
94081 Fürstenzell

Postanschrift

Postfach 1030
94079 Fürstenzell