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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Eggstätt

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Obinger Str. 7
83125 Eggstätt

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Obinger Str. 7
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