Logo Bayernportal

Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Bauamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Termine nur nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten

Postanschrift

Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten