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Gefahrstoffe; Beantragung einer Erlaubnis bzw. Anzeige für die Abgabe oder Bereitstellung

Für die Abgabe oder die Bereitstellung bestimmter Stoffe oder Gemische ist je nach Empfängerkreis eine Erlaubnis bzw. Anzeige erforderlich.

 

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Dezernat 4 – Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie

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