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Nachsuchengespann; Beantragung der Anerkennung

Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns muss durch den Nachsuchenführer bei der zuständigen Regierungen beantragt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 11 – Personelles Statusrecht, Ausländerrecht

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