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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Landratsamt Straubing-Bogen

Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Sprechzeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing