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Zivile Sicherheitsforschung; Beantragung einer Förderung für ein Innovationsprojekt

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung ein innovatives und praxisnahes Projekt aus der zivilen Sicherheitsforschung weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.

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Leistungsdetails

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklungsvorhaben, um die Innovationskraft und den Praxistransfer im Rahmenprogramm "Forschung für zivile Sicherheit" weiter zu stärken.

Besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" gefördert wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.

Gefördert werden Innovationsprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Innovationsprojekt muss maßgeblich auf einem Forschungsprojekt aufbauen, das im Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" eine Förderung erhalten hat und sich durch eine besonders erfolgreiche, strukturierte und effiziente Durchführung auszeichnet.
  • Es muss im Rahmen des vorangegangenen Forschungsprojekts neuer, beim Projektstart nicht vorhersehbarer, erheblicher Forschungsbedarf erkannt worden oder entstanden sein, dessen Bearbeitung zwingend erforderlich ist, um das ursprünglich angestrebte Forschungsergebnis tatsächlich in die Praxis überführen zu können. Nicht berücksichtigt werden die nach Projektende regelmäßig erforderlichen Arbeiten zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen hin zu einem markfähigen Produkt im Rahmen des Verwertungsplans.
  • Die Ergebnisse des vorangegangenen Forschungsprojekts müssen einen besonders hohen Innovationsgrad und eine sehr große Praxisrelevanz vorweisen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine neue Lösung das Fähigkeitsspektrum eines Anwenders bedeutend erweitert oder ihn in die Lage versetzt, Herausforderungen effizient zu meistern, für die bislang keine praktikable Lösung verfügbar war.
  • Es muss ein erheblicher Bedarf sowie ein deutliches Interesse auf Anwenderseite an einem Einsatz der Forschungsergebnisse bestehen, was mindestens durch konkrete, detaillierte und aussagekräftige Interessenbekundungen individuell zu dokumentieren ist. Zudem ist die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse auf einen möglichst großen Anwenderkreis und die Einbindung der entsprechenden Akteure ausdrücklich erwünscht.
  • Die Erforderlichkeit einer intensiven Erprobung und wissenschaftlichen Validierung der angestrebten Lösungen, wie beispielsweise eines Einsatzdemonstrators, neuer Systeme, Verfahren oder Konzepte, muss ersichtlich sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Anwender vollkommen neue Fähigkeiten verliehen oder Arbeitsweisen ermöglicht werden, oder die Kompatibilität und das Zusammenspiel mit vorhandener Ausrüstung und etablierten Einsatztaktiken entscheidende Herausforderungen bergen.
  • Die weiterentwickelten, erprobten und wissenschaftlich validierten Lösungen müssen eine realistische Vermarktungsperspektive aufweisen. Hierzu ist ein fundiertes wirtschaftliches Konzept des potenziellen Systemanbieters oder vergleichbaren Leistungserbringerin beziehungsweise Leistungserbringers vorzulegen, dass eine schnelle Implementierung erwarten lässt.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in der Regel eine Förderung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines kleinen oder mittelständigen Unternehmens (KMU) individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten.

Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Die Verwertung der Ergebnisse des geförderten Projekts sollte vorzugsweise in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz erfolgen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt
    • Unternehmen, die kein KMU sind
    • Hochschulen
    • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Verbände
    • Vereine
    • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)
    •  

Antragsberechtigt sind außerdem:

  • Universitätskliniken,
  • Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie
  • vergleichbare Institutionen und
  • die jeweiligen Anwenderinnen und Anwender: zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft

Weitere Voraussetzungen für Start-ups:

  • Sie haben die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte beziehungsweise Aufträge nachweisen können.
  • Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KI-Fachgebieten im erforderlichen Umfang.
  • Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Gefördert werden Verbundprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gemeinsam mit relevanten Anwenderinnen und Anwendern.
  • In das Innovationsprojekt sind nur diejenigen Partnerinnen und Partner des ursprünglichen Forschungsprojekts aufzunehmen, die zur Schließung des neu erkannten Forschungsbedarfs und zur Erprobung und wissenschaftlichen Validierung notwendig sind. Es ist möglich, neue Partnerinnen und Partner in das Konsortium aufzunehmen, sofern diese für den erfolgreichen Praxistransfer erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Anwenderinnen und Anwender oder Netzwerke von Anwenderinnen und Anwendern sowie Systemanbieterinnen beziehungsweise -anbieter oder vergleichbare Leistungserbringerinnen oder -erbringer.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Projektskizze mit folgender Gliederung:
      • Ausgangslage, Problemdarstellung und Lösungsansatz
      • Anwendungsperspektive, Marktpotenzial und Verwertungsplan
      • Notwendigkeit einer Förderung
      • Kurzdarstellung der Verbundstruktur, sowie neuer Verbundpartner und assoziierter Partner
      • skizzierter Arbeitsplan, Balkenplan
      • grober Finanzierungsplan (einzeln nach Verbundpartnerinnen und -partnern)

Das Antragsverfahren ist 2-stufig.

Stufe 1: Projektskizze

  • Vor Einreichung einer Skizze müssen Sie mit dem Projektträger Sicherheitsforschung (VDI TZ) Kontakt aufnehmen.
  • Die Projektbeteiligten reichen vertreten durch die Koordinatorin oder den Koordinator, eine begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizze ein, die einen Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten, Schriftgrad 12) nicht überschreiten soll.
  • Sollen assoziierte Projektbeteiligte eingebunden werden, sind deren formlose Teilnahmebestätigungen der Skizze als Sonderanhang (zusätzlich zu den 15 DIN-A4-Seiten) beizufügen.
  • Zusätzlich zu der elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung an den Projektträger VDI TZ geschickt werden. Diese ist unmittelbar nach der elektronischen Einreichung über den Postweg dem Projektträger vorzulegen.
  • Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nachfolgenden Kriterien bewertet:
    • Das Forschungsprojekt, auf dem das Innovationsprojekt aufbaut, erfüllt die in Nummer 2 " Gegenstand der Förderung" definierten Anforderungen
    • Bedeutung und Auswirkung des angestrebten innovativen Forschungsergebnisses auf die zivile Sicherheit, Bedarf und Relevanz seitens der Anwenderinnen und Anwender,
    • wissenschaftliche und technische Qualität des Lösungsansatzes, auch im Hinblick auf die Durchführung der Erprobungen und wissenschaftlichen Validierungen,
    • Aufbau des Konsortiums, insbesondere Rolle der Anwenderinnen und Anwender und Einbeziehung von KMU, Komplementarität und Kompetenz der Projektbeteiligten, Einbindung eines geeigneten Systemanbieters
    • Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus,
    • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Beitrag des Projektergebnisses zur Erhöhung der Arbeitsfähigkeit der Anwenderin oder des Anwenders, Marktpotenzial,
    • nachvollziehbare, realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung.
  • Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird der Verbundkoordinatorin oder dem Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt.

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung im Rahmen der Praxisleuchttürme stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Internetportal ein.
  • Rufen Sie das Internetportal auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Anträge werden nachfolgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement,
  • Festlegung eines Meilensteinziels mit quantitativen oder nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte,
  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel zur Durchführung der in dem Arbeitsplan aufgeführten Aktivitäten,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Es fallen keine Kosten an. 

Projektskizzen können jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31.12.2023, beim beauftragten Projektträger des BMBF (VDI TZ) eingereicht werden.

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitung Ihres Förderantrags dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. (3 bis 6 Monate)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 25.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung