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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Palling

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Mittwoch: ganztägig Terminvereinbarung möglich

Freitag: Terminvereinbarung möglich

Dienstag, Donnerstag: Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr möglich

Hausanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling

Postanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling