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Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Zuschusses

Schulträger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jgst. 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten nach der gesetzlichen Wartezeit einen Zuschuss in Höhe von 65 v.H. des Betriebszuschusses nach Art. 38 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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