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Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Hausanschrift

Schloßgraben 3
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Postfach 1754
92207 Amberg