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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Innerer Markt 1
91077 Neunkirchen a. Brand
Postfach 5
91075 Neunkirchen a. Brand