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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Stadt Lauingen (Donau)

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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89415 Lauingen (Donau)

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Herzog-Georg-Straße 17
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