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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 28
89356 Haldenwang

Postanschrift

Hauptstr. 28
89356 Haldenwang