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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Am Markt 1-3
91578 Leutershausen
Am Markt 1-3
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