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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Freitags ist das Rathaus geschlossen! (Nur mit vorheriger Terminvereinbarung)

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