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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Marktplatz 23
94431 Pilsting
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