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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Gemeinde Gochsheim

Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Plan 4-6
97469 Gochsheim

Postanschrift

Am Plan 4-6
97469 Gochsheim