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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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86633 Neuburg a.d.Donau

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Postfach 1740
86622 Neuburg a.d.Donau