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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

Hausanschrift

Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth