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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 24
95194 Regnitzlosau

Postanschrift

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