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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Sprechzeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing