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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Do
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Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.

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92318 Neumarkt i.d.OPf.