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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Landratsamt Passau

Bauwesen (rechtlich)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
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und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

Hausanschrift

Domplatz 11
94032 Passau

Postanschrift

Postfach 1972
94009 Passau