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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Landratsamt Roth

Bauwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Weinbergweg 1
91154 Roth

Postanschrift

91152 Roth