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Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Postfach 1260

92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 79-0

Webseite

www.neustadt.de

Leistungsdetails

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.

Stand: 05.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration