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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Nußdorf a.Inn

12 - Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Brannenburger Str. 10
83131 Nußdorf a.Inn

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