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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 UhrMittwoch: ganztägig Terminvereinbarung möglich
Freitag: Terminvereinbarung möglich
Dienstag, Donnerstag: Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr möglich
Bräuanger 1
83349 Palling
Bräuanger 1
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