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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Stadt Gefrees

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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95482 Gefrees

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