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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.