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Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte; Informationen über wichtige Rechtsvorschriften

Unter landwirtschaftlicher Direktvermarktung wird die unmittelbare Abgabe landwirtschaftlicher Produkte durch den Erzeuger auf dem Hof, auf dem Markt, an der Tür oder über eigene Läden an den Verbraucher verstanden. 

Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Leistungsdetails

Das Interesse der Verbraucher an hochwertigen und frischen Erzeugnissen der heimischen Landwirtschaft ist groß. Viele bäuerliche Betriebe sehen deshalb eine Chance, mit der direkten Vermarktung von selbst erzeugten Produkten eine zusätzliche Wertschöpfung zu erzielen. Für den unternehmerischen Einstieg in die Direktvermarktung müssen allerdings die Voraussetzungen stimmen. Neben den persönlichen, betrieblichen und marktspezifischen Belangen sind auch eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet in einer Publikation eine Zusammenstellung der Rechtsvorschriften, die für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der im bäuerlichen Betrieb veredelten Produkte wichtig sind. Sie spielen insbesondere für die Betriebsorganisation, den Verbraucherschutz, die Wettbewerbsgleichheit und die Steuergerechtigkeit eine große Rolle. Der direktvermarktende Landwirt muss sich nicht nur um die Produktion der Rohstoffe, sondern auch um deren Verarbeitung, Lagerung, evtl. Transport sowie den Verkauf der Produkte kümmern.

Durch die Einbeziehung nationaler und EU-weiter Vorschriften können immer wieder Änderungen in den Rechtsvorschriften eintreten. Für detaillierte Auskünfte empfehlen wir deshalb ein Beratungsgespräch am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und bei den entsprechenden Kommunal- und Steuerbehörden.

Stand: 06.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus