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Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Landratsamt Kulmbach

321 Ausländerwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:30 Uhr

Di, Fr: Termine nur nach Absprache
Mi: geschlossen

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe für die Ausländerbehörde erfolgt telefonisch unter 09221/707-383 oder per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach