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Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige

Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, so ist dies dem örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Bergamt anzuzeigen.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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80797 München

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