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Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Stadt Aschaffenburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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