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Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn

Steueramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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Postfach 100
83541 Rott a.Inn