Ausbildung in der Altenpflege; Anzeige des Abschlusses eines Einstiegsqualifizierungsvertrages
Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist, im Falle der Vorbereitung auf einen nach dem Altenpflegegesetz anerkannten Ausbildungsberuf, anzuzeigen.
Stand: 30.11.2018
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