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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Leistungen außerhalb des Zuständigkeitsbereich / Leistungen die nicht angeboten werden

Leistungen außerhalb des Zuständigkeitsbereich / Leistungen die nicht angeboten werden

Hausanschrift

Pilgrimstr. 2
94113 Tiefenbach

Postanschrift

Pilgrimstr. 2

94113 Tiefenbach

Telefon

+49 8509 9009-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales